RBB Was! – Rentnerin ohne Computer muss 650 Euro Abmahnkosten wegen Filesharing bezahlen

Eine Berliner Rentnerin, die weder Computer noch WLAN-Netz besitzt, wurde jetzt von einer Anwaltskanzlei abgemahnt, einen Hooliganfilm über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Allein der Verdacht reichte dem Münchner Amtsgericht aus, sie zur Zahlung von 650 Euro zu verurteilen. Wer kein Auto hat, kann auch keinen Autounfall verursachen. Und wer keinen Computer hat, kann im Internet keine Film- oder Musiktitel illegal verbreiten. Das klingt zunächst logisch. Trotzdem soll eine Berlinerin fast 700 Euro Abmahnkosten bezahlen für eine Urheberrechtsverletzung im Internet: Ihr wird vorgeworfen, einen Film in einer Internet-Tauschbörse angeboten zu haben. Doch diese Urheberrechtsverletzung konnte sie gar nicht begangen haben. Denn sie hatte zum Tatzeitpunkt keinen Computer und kein Modem. Allerdings war ihr Internetvertrag bei der Telekom noch nicht abgelaufen. Das Amtsgericht geht davon aus, dass sich jemand Zugang zu ihrem Internetanschluss verschafft hat und von ihrem Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Das bestreitet aber die Berlinerin. Der einzige Beweis für die Sichtweise des Amtsgerichts ist die so genannte IP-Adresse, die ihrem Telefonanschluss zugeordnet worden ist. Was ist eine IP-Adressse? Die IP-Adresse wird jedem Computer automatisch zugewiesen, sobald er online geht. So ist er im Internet zu identifizieren. Verlässt er das Internet, bekommt ein anderer Rechner schnell seine IP-Adresse zugewiesen. Also muss man wissen, zu welchem Zeitpunkt wer …
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